Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, ist die Befugnis des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb näher zu bestimmen. Es dient dazu, die im Arbeitsvertrag meist nur rahmenmäßig beschriebenen Pflichten einseitig zu konkretisieren und an aktuelle betriebliche Erfordernisse anzupassen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 106 der Gewerbeordnung (GewO), wobei das Recht durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und den Einzelarbeitsvertrag begrenzt wird. Zudem muss der Arbeitgeber bei seinen Anweisungen stets „billiges Ermessen“ walten lassen, also die Interessen des Arbeitnehmers in einer fairen Abwägung berücksichtigen.

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