Duschen bezeichnet eine Form der Körperpflege, bei der der Körper unter fließendem Wasser, meist mithilfe eines Brausekopfs, gereinigt wird. Im Gegensatz zum Baden erfolgt dieser Vorgang in der Regel im Stehen oder Sitzen, wobei das Wasser kontinuierlich über die Haut abläuft und direkt wieder abfließt. Neben dem primären Zweck der hygienischen Reinigung dient das Duschen häufig auch der Erfrischung, Entspannung oder der gezielten Belebung des Kreislaufs.

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In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Duschen unter bestimmten Bedingungen als Teil der Arbeitszeit gilt. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit so stark verschmutzen, dass sie sich umziehen und reinigen müssen, bevor sie den Betrieb verlassen können. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer…