Duschen

Duschen bezeich­net eine Form der Kör­per­pfle­ge, bei der der Kör­per unter flie­ßen­dem Was­ser, meist mit­hil­fe eines Brause­kopfs, gerei­nigt wird. Im Gegen­satz zum Baden erfolgt die­ser Vor­gang in der Regel im Ste­hen oder Sit­zen, wobei das Was­ser kon­ti­nu­ier­lich über die Haut abläuft und direkt wie­der abfließt. Neben dem pri­mä­ren Zweck der hygie­ni­schen Rei­ni­gung dient das Duschen häu­fig auch der Erfri­schung, Ent­span­nung oder der geziel­ten Bele­bung des Kreis­laufs.


  • Duschen am Arbeitsplatz: Die Vergütungspflicht im Urteil des Bundesarbeitsgerichts

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    Duschen am Arbeitsplatz: Die Vergütungspflicht im Urteil des Bundesarbeitsgerichts

    In einem weg­wei­sen­den Urteil hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schie­den, dass Duschen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen als Teil der Arbeits­zeit gilt. Dies betrifft ins­be­son­de­re Arbeit­neh­mer, die bei ihrer Arbeit so stark ver­schmut­zen, dass sie sich umzie­hen und rei­ni­gen müs­sen, bevor sie den Betrieb ver­las­sen kön­nen. Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Impli­ka­tio­nen sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer…