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In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Duschen unter bestimmten Bedingungen als Teil der Arbeitszeit gilt. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit so stark verschmutzen, dass sie sich umziehen und reinigen müssen, bevor sie den Betrieb verlassen können. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer…