EBR

Der Euro­päi­sche Betriebs­rat (EBR) ist ein Gre­mi­um zur Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen in mul­ti­na­tio­na­len Unter­neh­men inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on und des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums. Er wird in Unter­neh­men mit min­des­tens 1.000 Beschäf­tig­ten gegrün­det, sofern in min­des­tens zwei Mit­glied­staa­ten jeweils 150 Mit­ar­bei­ter tätig sind. Die Haupt­auf­ga­be des EBR besteht dar­in, die Beleg­schaft über grenz­über­schrei­ten­de Ange­le­gen­hei­ten, die wesent­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Arbeit­neh­mer haben, zu infor­mie­ren und anzu­hö­ren. Damit ergänzt er die natio­na­len Mit­be­stim­mungs­struk­tu­ren und för­dert den sozia­len Dia­log auf euro­päi­scher Ebe­ne.