Der Europäische Betriebsrat (EBR) ist ein Gremium zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in multinationalen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Er wird in Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten gegründet, sofern in mindestens zwei Mitgliedstaaten jeweils 150 Mitarbeiter tätig sind. Die Hauptaufgabe des EBR besteht darin, die Belegschaft über grenzüberschreitende Angelegenheiten, die wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben, zu informieren und anzuhören. Damit ergänzt er die nationalen Mitbestimmungsstrukturen und fördert den sozialen Dialog auf europäischer Ebene.

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Die Erosion der Deutschland AG fordert Betriebsräte heraus. Erfahren Sie, wie der Wandel vom Rheinischen Kapitalismus die Arbeit im Aufsichtsrat prägt.