Die Eigenverwaltung ist ein besonderes Verfahren des deutschen Insolvenzrechts, bei dem die Geschäftsführung eines Unternehmens trotz Insolvenz im Amt bleibt und die Verfügungsgewalt über das Vermögen behält. Anstatt eines klassischen Insolvenzverwalters wird dem Unternehmen lediglich ein Sachwalter zur Seite gestellt, der die Geschäftsführung überwacht und die Interessen der Gläubiger wahrt. Ziel dieses Verfahrens ist es, das Unternehmen unter Nutzung des vorhandenen internen Know-hows effizient zu sanieren und fortzuführen. Voraussetzung für die Anordnung ist unter anderem, dass von der Eigenverwaltung keine Nachteile für die Gläubiger zu erwarten sind.

/
Deutschlands größter Edeka-Händler Feneberg ist insolvent. Details zum Schutzschirmverfahren, den 3.000 Jobs und Auswirkungen auf die Filialen.