Eigenverwaltung

Die Eigen­ver­wal­tung ist ein beson­de­res Ver­fah­ren des deut­schen Insol­venz­rechts, bei dem die Geschäfts­füh­rung eines Unter­neh­mens trotz Insol­venz im Amt bleibt und die Ver­fü­gungs­ge­walt über das Ver­mö­gen behält. Anstatt eines klas­si­schen Insol­venz­ver­wal­ters wird dem Unter­neh­men ledig­lich ein Sach­wal­ter zur Sei­te gestellt, der die Geschäfts­füh­rung über­wacht und die Inter­es­sen der Gläu­bi­ger wahrt. Ziel die­ses Ver­fah­rens ist es, das Unter­neh­men unter Nut­zung des vor­han­de­nen inter­nen Know-hows effi­zi­ent zu sanie­ren und fort­zu­füh­ren. Vor­aus­set­zung für die Anord­nung ist unter ande­rem, dass von der Eigen­ver­wal­tung kei­ne Nach­tei­le für die Gläu­bi­ger zu erwar­ten sind.