Einfache Gesetze sind alle Rechtsnormen, die vom Gesetzgeber im regulären Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden und in der Normenhierarchie unterhalb der Verfassung stehen. Im Gegensatz zum Verfassungsrecht können sie in der Regel mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit geändert oder aufgehoben werden. Sie dienen dazu, die allgemeinen Grundsätze der Verfassung für spezifische Lebensbereiche wie das Zivil‑, Straf- oder Verwaltungsrecht konkret auszugestalten. Dabei müssen einfache Gesetze stets materiell und formell mit dem übergeordneten Grundgesetz vereinbar sein, um rechtlich Bestand zu haben.