Einfache Rechtsberatung

Die ein­fa­che Rechts­be­ra­tung umfasst recht­li­che Hil­fe­stel­lun­gen bei weni­ger kom­ple­xen Sach­ver­hal­ten, die kei­ne tief­grei­fen­de juris­ti­sche Ein­zel­fall­ana­ly­se erfor­dern. Im Gegen­satz zur voll­um­fäng­li­chen Rechts­be­ra­tung durch Anwäl­te wird sie häu­fig von qua­li­fi­zier­ten Nicht-Anwäl­ten erbracht, bei­spiels­wei­se durch Ver­brau­cher­zen­tra­len oder als Neben­leis­tung in ande­ren Beru­fen. Gesetz­lich ist die­ser Rah­men im Rechts­dienst­leis­tungs­ge­setz (RDG) gere­gelt, um einen nie­der­schwel­li­gen Zugang zu recht­li­chen Infor­ma­tio­nen zu ermög­li­chen. Ziel ist dabei meist die Unter­stüt­zung bei stan­dar­di­sier­ten Abläu­fen oder die Klä­rung grund­le­gen­der Rechts­fra­gen.