Die einfache Rechtsberatung umfasst rechtliche Hilfestellungen bei weniger komplexen Sachverhalten, die keine tiefgreifende juristische Einzelfallanalyse erfordern. Im Gegensatz zur vollumfänglichen Rechtsberatung durch Anwälte wird sie häufig von qualifizierten Nicht-Anwälten erbracht, beispielsweise durch Verbraucherzentralen oder als Nebenleistung in anderen Berufen. Gesetzlich ist dieser Rahmen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt, um einen niederschwelligen Zugang zu rechtlichen Informationen zu ermöglichen. Ziel ist dabei meist die Unterstützung bei standardisierten Abläufen oder die Klärung grundlegender Rechtsfragen.

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