Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, der darauf abzielt, Mitarbeiter nach längerer oder wiederholter Krankheit erfolgreich in den Arbeitsprozess zurückzuführen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses Verfahren anzubieten, sobald ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Betroffenen nach individuellen Lösungen zu suchen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist für den Arbeitnehmer freiwillig und erfordert dessen ausdrückliche Zustimmung.

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