Eingliederungsmanagement

Das Betrieb­li­che Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM) ist ein gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ner Pro­zess, der dar­auf abzielt, Mit­ar­bei­ter nach län­ge­rer oder wie­der­hol­ter Krank­heit erfolg­reich in den Arbeits­pro­zess zurück­zu­füh­ren. Der Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet, die­ses Ver­fah­ren anzu­bie­ten, sobald ein Beschäf­tig­ter inner­halb von zwölf Mona­ten ins­ge­samt mehr als sechs Wochen arbeits­un­fä­hig war. Ziel ist es, gemein­sam mit dem Betrof­fe­nen nach indi­vi­du­el­len Lösun­gen zu suchen, um die Arbeits­un­fä­hig­keit zu über­win­den, erneu­ter Erkran­kung vor­zu­beu­gen und den Arbeits­platz lang­fris­tig zu erhal­ten. Die Teil­nah­me an die­sem Ver­fah­ren ist für den Arbeit­neh­mer frei­wil­lig und erfor­dert des­sen aus­drück­li­che Zustim­mung.