Eine Einigung bezeichnet das Ergebnis oder den Prozess einer Verständigung, bei der zwei oder mehr Parteien ihre unterschiedlichen Standpunkte oder Interessen in Einklang bringen. Im rechtlichen Kontext, insbesondere im Zivilrecht, ist sie die notwendige Voraussetzung für einen Vertrag und setzt sich aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zusammen. Ziel dieser Übereinkunft ist es, einen Konsens zu finden, der für alle Beteiligten eine verbindliche Grundlage schafft oder einen bestehenden Konflikt löst.

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SAP und Betriebsrat einigen sich auf Homeoffice-Regelung. Alle Details zum Kompromiss und Auswirkungen auf Mitarbeiter.