Die Einigungsstelle ist ein betriebsinternes Schlichtungsorgan, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eingesetzt wird. Sie setzt sich aus einem unparteiischen Vorsitzenden sowie einer gleichen Anzahl von Beisitzern zusammen, die von beiden Betriebsparteien benannt werden. Ziel der Einigungsstelle ist es, insbesondere in Angelegenheiten der Mitbestimmung eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden konnte. Ihr förmlicher Beschluss, der sogenannte Spruch der Einigungsstelle, ersetzt dabei die fehlende Vereinbarung zwischen den Parteien und ist rechtlich bindend.

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Alles über Einigungsstelle und Arbeitsgericht: Rechte des Betriebsrats effektiv durchsetzen. Ihr umfassender Leitfaden.