Einigungsstelle

Die Eini­gungs­stel­le ist ein betriebs­in­ter­nes Schlich­tungs­or­gan, das bei Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat ein­ge­setzt wird. Sie setzt sich aus einem unpar­tei­ischen Vor­sit­zen­den sowie einer glei­chen Anzahl von Bei­sit­zern zusam­men, die von bei­den Betriebs­par­tei­en benannt wer­den. Ziel der Eini­gungs­stel­le ist es, ins­be­son­de­re in Ange­le­gen­hei­ten der Mit­be­stim­mung eine ver­bind­li­che Ent­schei­dung her­bei­zu­füh­ren, wenn kei­ne güt­li­che Eini­gung erzielt wer­den konn­te. Ihr förm­li­cher Beschluss, der soge­nann­te Spruch der Eini­gungs­stel­le, ersetzt dabei die feh­len­de Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en und ist recht­lich bin­dend.