einstweilige Verfügung

Eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ist ein Instru­ment des vor­läu­fi­gen Rechts­schut­zes im Zivil­pro­zess­recht, das der schnel­len Siche­rung von Ansprü­chen dient. Sie wird ein­ge­setzt, um einen bestehen­den Zustand zu sichern oder eine dro­hen­de Rechts­ver­let­zung vor­ab zu unter­bin­den, wenn das Abwar­ten eines lang­wie­ri­gen Haupt­sa­che­ver­fah­rens für den Antrag­stel­ler unzu­mut­bar wäre. Das Gericht ent­schei­det dabei in einem Eil­ver­fah­ren, in dem der Antrag­stel­ler sei­nen Anspruch und die Dring­lich­keit ledig­lich glaub­haft machen muss, anstatt sie voll zu bewei­sen. Das Ergeb­nis ist eine vor­läu­fi­ge, aber voll­streck­ba­re Rege­lung, die bis zu einer end­gül­ti­gen gericht­li­chen Ent­schei­dung oder einer Eini­gung der Par­tei­en Bestand hat.


  • Juristische Auseinandersetzungen zwischen der Allianz und dem Betriebsrat im Jahr 2024

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    Juristische Auseinandersetzungen zwischen der Allianz und dem Betriebsrat im Jahr 2024

    Die juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen der Unter­neh­mens­lei­tung der Alli­anz und dem Betriebs­rat haben im Jahr 2024 eine neue Dimen­si­on erreicht. Mit ins­ge­samt 97 anhän­gi­gen Ver­fah­ren befin­det sich das Ver­hält­nis der bei­den Par­tei­en auf einem Tief­punkt. Die­se Kon­flik­te spie­geln nicht nur die Span­nun­gen inner­halb des Unter­neh­mens wider, son­dern wer­fen auch ein Licht auf die brei­te­ren Her­aus­for­de­run­gen, denen…