einstweiliger Rechtsschutz

Der einst­wei­li­ge Rechts­schutz ist ein gericht­li­ches Eil­ver­fah­ren, das dazu dient, bedroh­te Rech­te oder Ansprü­che vor­läu­fig zu sichern, noch bevor eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung im Haupt­sa­che­ver­fah­ren ergeht. Er soll ver­hin­dern, dass durch Zeit­ver­zö­ge­run­gen voll­ende­te Tat­sa­chen geschaf­fen wer­den oder irrepa­ra­ble Schä­den ent­ste­hen, die spä­ter nicht mehr rück­gän­gig gemacht wer­den kön­nen. Vor­aus­set­zung für die­sen Schutz ist in der Regel die Glaub­haft­ma­chung eines recht­li­chen Anspruchs sowie eine beson­de­re Eil­be­dürf­tig­keit der Ange­le­gen­heit. Zu den wich­tigs­ten Instru­men­ten gehö­ren hier­bei der Arrest und die einst­wei­li­ge Ver­fü­gung im Zivil­recht sowie Anträ­ge auf Auf­schub oder Anord­nung der Voll­zie­hung im Ver­wal­tungs­recht.


  • Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

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    Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

    Der einst­wei­li­ge Rechts­schutz spielt eine zen­tra­le Rol­le im arbeits­ge­richt­li­chen Beschluss­ver­fah­ren. Er dient dazu, vor­läu­fi­ge Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, die dring­lich sind und nicht bis zum Ende eines regu­lä­ren Ver­fah­rens war­ten kön­nen. In einer sich wan­deln­den Arbeits­welt, in der Kon­flik­te schnell und effek­tiv gelöst wer­den müs­sen, bie­tet der einst­wei­li­ge Rechts­schutz eine wich­ti­ge Mög­lich­keit, recht­li­che Ansprü­che kurz­fris­tig durch­zu­set­zen…