Einwurf-Einschreiben

Ein Ein­wurf-Ein­schrei­ben ist eine Ver­sand­art der Deut­schen Post, bei der der Zustel­ler den Brief direkt in den Brief­kas­ten oder das Post­fach des Emp­fän­gers ein­legt. Im Gegen­satz zum her­kömm­li­chen Ein­schrei­ben ist hier­bei kei­ne per­sön­li­che Unter­schrift des Emp­fän­gers für die Über­ga­be erfor­der­lich. Statt­des­sen doku­men­tiert der Post­bo­te die Zustel­lung rechts­ver­bind­lich mit einer Scan-Bestä­ti­gung, wodurch der Absen­der einen offi­zi­el­len Nach­weis dar­über erhält, dass die Sen­dung in den Macht­be­reich des Emp­fän­gers gelangt ist.


  • Der rechtliche Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG folgt BGH-Entscheidungen

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    Der rechtliche Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG folgt BGH-Entscheidungen

    Die juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung um den Zugang von Ein­wurf-Ein­schrei­ben hat in den letz­ten Mona­ten an Bri­sanz gewon­nen. Beson­ders im Kon­text von Kün­di­gun­gen im Arbeits­recht ist die Fra­ge, wann der Zugang eines sol­chen Ein­schrei­bens wirk­sam wird, von zen­tra­ler Bedeu­tung. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat sich nun in sei­nem Urteil vom 20. Juni 2024 auf die Sei­te des Bun­des­ge­richts­hofs…