Elternrechte

Eltern­rech­te umfas­sen die recht­li­chen Ansprü­che und Befug­nis­se, die Eltern in Bezug auf die Betreu­ung, Erzie­hung und Pfle­ge ihrer Kin­der haben. Dazu gehört das Recht, Ent­schei­dun­gen über die gesund­heit­li­che Ver­sor­gung, Bil­dung und reli­giö­se Erzie­hung ihrer Kin­der zu tref­fen. Eltern­rech­te sind dar­auf aus­ge­rich­tet, das Wohl und die Ent­wick­lung des Kin­des zu för­dern und zu schüt­zen. Gleich­zei­tig beinhal­ten sie die Pflicht, für das kör­per­li­che, emo­tio­na­le und geis­ti­ge Wohl ihrer Kin­der zu sor­gen und ihre Inter­es­sen zu wah­ren.