Entgeltgerechtigkeit

Ent­gelt­ge­rech­tig­keit beschreibt den Grund­satz, dass die Ver­gü­tung für eine erbrach­te Arbeits­leis­tung von den Beschäf­tig­ten als fair und ange­mes­sen wahr­ge­nom­men wird. Sie basiert auf objek­ti­ven Kri­te­ri­en wie der indi­vi­du­el­len Leis­tung, den Anfor­de­run­gen der Stel­le sowie der Qua­li­fi­ka­ti­on der Mit­ar­bei­ten­den. Ein zen­tra­ler Aspekt ist dabei die Ent­gelt­gleich­heit, die Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund von Merk­ma­len wie dem Geschlecht bei glei­cher oder gleich­wer­ti­ger Arbeit aus­schließt. Durch trans­pa­ren­te Ent­gelt­sys­te­me soll so ein aus­ge­wo­ge­nes Ver­hält­nis zwi­schen Leis­tung und Gegen­leis­tung sowie der sozia­le Frie­de im Unter­neh­men geför­dert wer­den.