Entgeltgerechtigkeit beschreibt den Grundsatz, dass die Vergütung für eine erbrachte Arbeitsleistung von den Beschäftigten als fair und angemessen wahrgenommen wird. Sie basiert auf objektiven Kriterien wie der individuellen Leistung, den Anforderungen der Stelle sowie der Qualifikation der Mitarbeitenden. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Entgeltgleichheit, die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie dem Geschlecht bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausschließt. Durch transparente Entgeltsysteme soll so ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sowie der soziale Friede im Unternehmen gefördert werden.

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Der Equal Pay Day am 27.02.2026: So nutzen Betriebsräte das EntgTranspG und die EU-Richtlinie für faire Löhne und echte Entgelttransparenz im Betrieb.