Entgeltgleichheit

Ent­gelt­gleich­heit beschreibt den Grund­satz, dass Arbeit­neh­men­de für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit die glei­che Ver­gü­tung erhal­ten müs­sen, unab­hän­gig von ihrem Geschlecht. Die­ses Prin­zip soll sicher­stel­len, dass Lohn­un­ter­schie­de aus­schließ­lich auf objek­ti­ven Kri­te­ri­en wie Qua­li­fi­ka­ti­on, Leis­tung oder Berufs­er­fah­rung basie­ren. Dabei umfasst der Begriff nicht nur das Grund­ge­halt, son­dern sämt­li­che Ent­gelt­be­stand­tei­le wie Boni, Zula­gen oder Sach­be­zü­ge. Ziel ist es, geschlechts­spe­zi­fi­sche Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­markt abzu­bau­en und den Gen­der Pay Gap dau­er­haft zu schlie­ßen.