Entgeltgleichheit beschreibt den Grundsatz, dass Arbeitnehmende für gleiche oder gleichwertige Arbeit die gleiche Vergütung erhalten müssen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass Lohnunterschiede ausschließlich auf objektiven Kriterien wie Qualifikation, Leistung oder Berufserfahrung basieren. Dabei umfasst der Begriff nicht nur das Grundgehalt, sondern sämtliche Entgeltbestandteile wie Boni, Zulagen oder Sachbezüge. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Diskriminierung am Arbeitsmarkt abzubauen und den Gender Pay Gap dauerhaft zu schließen.

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Ab 2026 verschärft das neue Gesetz die Entgelttransparenz. Erfahre alles über Auskunftspflichten, Recruiting-Regeln und die Rolle des Betriebsrat.