Entgelttransparenz

Ent­gelt­trans­pa­renz bezeich­net die Offen­le­gung von Kri­te­ri­en und Struk­tu­ren, nach denen die Ver­gü­tung inner­halb eines Unter­neh­mens fest­ge­legt wird. Ziel ist es, Lohn­ge­rech­tig­keit zu för­dern und dis­kri­mi­nie­ren­de Gehalts­un­ter­schie­de, ins­be­son­de­re zwi­schen Män­nern und Frau­en, sicht­bar zu machen und abzu­bau­en. Durch gesetz­li­che Rege­lun­gen erhal­ten Beschäf­tig­te oft das Recht, Aus­kunft über das Ent­gelt­ni­veau ver­gleich­ba­rer Tätig­kei­ten im Betrieb zu ver­lan­gen. Die­se Offen­heit schafft eine objek­ti­ve Ver­gleichs­ba­sis und stärkt die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on sowie das Ver­trau­en der Arbeit­neh­men­den.