Das Entgelttransparenzgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit stärken soll. Ein zentrales Element ist der individuelle Auskunftsanspruch, durch den Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden erfahren können, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe Kollegen in vergleichbaren Positionen bezahlt werden. Zudem verpflichtet das Gesetz größere Unternehmen zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren und zur regelmäßigen Berichterstattung über den Stand der Gleichstellung. Ziel der Regelung ist es, die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern sichtbarer zu machen und langfristig abzubauen.

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Der Equal Pay Day am 27.02.2026: So nutzen Betriebsräte das EntgTranspG und die EU-Richtlinie für faire Löhne und echte Entgelttransparenz im Betrieb.