Erbschaft

Unter einer Erb­schaft ver­steht man den Über­gang des gesam­ten Ver­mö­gens einer ver­stor­be­nen Per­son, des soge­nann­ten Erb­las­sers, auf eine oder meh­re­re ande­re Per­so­nen. Die­ser recht­li­che Vor­gang erfolgt im Wege der Gesamt­rechts­nach­fol­ge, was bedeu­tet, dass sowohl mate­ri­el­le Wer­te und Rech­te als auch Ver­bind­lich­kei­ten und Schul­den auf die Erben über­ge­hen. Die Grund­la­ge für die Ver­tei­lung der Erb­schaft bil­det dabei ent­we­der die gesetz­li­che Erb­fol­ge oder eine vom Erb­las­ser getrof­fe­ne Ver­fü­gung von Todes wegen, wie etwa ein Tes­ta­ment. Damit stellt die Erb­schaft die recht­li­che Kon­ti­nui­tät des Pri­vat­ver­mö­gens über den Tod hin­aus sicher.