Unter einer Erbschaft versteht man den Übergang des gesamten Vermögens einer verstorbenen Person, des sogenannten Erblassers, auf eine oder mehrere andere Personen. Dieser rechtliche Vorgang erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, was bedeutet, dass sowohl materielle Werte und Rechte als auch Verbindlichkeiten und Schulden auf die Erben übergehen. Die Grundlage für die Verteilung der Erbschaft bildet dabei entweder die gesetzliche Erbfolge oder eine vom Erblasser getroffene Verfügung von Todes wegen, wie etwa ein Testament. Damit stellt die Erbschaft die rechtliche Kontinuität des Privatvermögens über den Tod hinaus sicher.

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