Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Zeugnis, das die Identität der Erben und die Größe ihrer jeweiligen Erbteile bescheinigt. Er dient im Rechtsverkehr als notwendiger Legitimationsnachweis gegenüber Dritten, wie beispielsweise Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt, um über den Nachlass verfügen zu können. Durch das Dokument wird rechtlich vermutet, dass die darin genannten Personen tatsächlich die rechtmäßigen Erben sind, was den Schutz des guten Glaubens im Geschäftsverkehr gewährleistet. Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist meist dann erforderlich, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.

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