Erbschein beantragen

Das Bean­tra­gen eines Erb­scheins ist ein förm­li­ches Ver­fah­ren beim zustän­di­gen Nach­lass­ge­richt oder über einen Notar, um ein amt­li­ches Zeug­nis über das recht­mä­ßi­ge Erbe zu erhal­ten. Die­ses Doku­ment dient gegen­über Drit­ten, wie etwa Ban­ken oder dem Grund­buch­amt, als not­wen­di­ger Nach­weis, um über den Nach­lass des Ver­stor­be­nen ver­fü­gen zu kön­nen. Im Zuge des Antrags müs­sen die Erben ihre Iden­ti­tät sowie das Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis durch Urkun­den bele­gen und in der Regel eine eides­statt­li­che Ver­si­che­rung über die Rich­tig­keit der Anga­ben abge­ben. Ein Erb­schein ist meist dann erfor­der­lich, wenn kein nota­ri­el­les Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag vor­liegt, der die Erb­fol­ge bereits ein­deu­tig klärt.