Unter **Erbschein Kosten** versteht man die Gebühren, die das Nachlassgericht für die Ausstellung eines Erbscheins sowie für die erforderliche eidesstattliche Versicherung erhebt. Die Höhe dieser Kosten ist gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richtet sich nach dem reinen Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. In der Regel fallen zwei volle Gebührensätze an – einer für das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins und ein weiterer für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Je höher das vererbte Vermögen ist, desto teurer wird das Dokument, wobei Verbindlichkeiten des Erblassers wertmindernd vom Nachlasswert abgezogen werden.

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