Erbschein Widerspruch

Ein Erb­schein-Wider­spruch ist ein recht­li­cher Behelf, mit dem ein Betei­lig­ter die Rich­tig­keit der im Erb­schein aus­ge­wie­se­nen Erb­fol­ge vor dem Nach­lass­ge­richt anficht. Er wird meist ein­ge­legt, wenn Zwei­fel an der Gül­tig­keit eines Tes­ta­ments bestehen oder ein neue­res Doku­ment auf­taucht, das die Erb­fol­ge maß­geb­lich ver­än­dert. Das Gericht prüft dar­auf­hin die Sach­la­ge erneut und kann die Ertei­lung des Erb­scheins stop­pen oder einen bereits aus­ge­stell­ten, unrich­ti­gen Erb­schein als kraft­los erklä­ren und ein­zie­hen. Ziel die­ses Ver­fah­rens ist es, den tat­säch­li­chen Erben zu schüt­zen und eine unbe­rech­tig­te Ver­fü­gung über den Nach­lass zu ver­hin­dern.