Die Erforderlichkeit ist ein zentrales Teilmerkmal des Verhältnismäßigkeitsprinzips im deutschen Recht. Eine staatliche Maßnahme gilt dann als erforderlich, wenn kein milderes, aber gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Es geht somit darum, den geringstmöglichen Eingriff in die Rechte des Betroffenen zu wählen, der dennoch zum Ziel führt. Existiert eine weniger belastende Alternative mit gleicher Erfolgsaussicht, ist die ursprüngliche Maßnahme rechtswidrig.

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Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Sachverständigen. Tipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Rechtliche Grundlagen.