Erforderlichkeit

Die Erfor­der­lich­keit ist ein zen­tra­les Teil­merk­mal des Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prin­zips im deut­schen Recht. Eine staat­li­che Maß­nah­me gilt dann als erfor­der­lich, wenn kein mil­de­res, aber gleich wirk­sa­mes Mit­tel zur Ver­fü­gung steht, um den ange­streb­ten Zweck zu errei­chen. Es geht somit dar­um, den geringst­mög­li­chen Ein­griff in die Rech­te des Betrof­fe­nen zu wäh­len, der den­noch zum Ziel führt. Exis­tiert eine weni­ger belas­ten­de Alter­na­ti­ve mit glei­cher Erfolgs­aus­sicht, ist die ursprüng­li­che Maß­nah­me rechts­wid­rig.