Erfrischungsgeld

Erfri­schungs­geld ist eine steu­er­freie Auf­wands­ent­schä­di­gung für ehren­amt­li­che Wahl­hel­fer, die für ihre Tätig­keit bei Kom­mu­nal- oder Bun­des­tags­wah­len ent­ste­hen. Es dient zur Ver­pfle­gung und als Aner­ken­nung für den zeit­li­chen Auf­wand wäh­rend der Wahl. Nach § 3 Nr. 12 EStG bleibt das Erfri­schungs­geld bis zu einem bestimm­ten Frei­be­trag steu­er­frei, wenn es sich um eine gering­fü­gi­ge Ver­gü­tung han­delt. Die Zah­lung ist kei­ne steu­er­pflich­ti­ge Ein­nah­me, son­dern wird als steu­er­frei­er Aus­la­gen­er­satz behan­delt.