Erwerbsminderungsrente

Eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ist eine Leis­tung der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, die Betrof­fe­nen finan­zi­ell absi­chert, wenn sie auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen nur noch ein­ge­schränkt oder gar nicht mehr arbei­ten kön­nen. Sie unter­schei­det zwi­schen teil­wei­ser und vol­ler Erwerbs­min­de­rung. Die Höhe der Ren­te rich­tet sich nach den bis­her erwor­be­nen Ent­gelt­punk­ten und den ver­blei­ben­den Rest­ar­beits­zei­ten. Vor­aus­set­zung ist ein ärzt­li­cher Nach­weis der Erwerbs­min­de­rung sowie eine aus­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­zeit.