EU-Bürger

EU-Bür­ger sind Staats­an­ge­hö­ri­ge eines Mit­glieds­staa­tes der Euro­päi­schen Uni­on und genie­ßen beson­de­re Rech­te inner­halb der EU. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Frei­zü­gig­keit, das Recht auf Auf­ent­halt und Arbeit in jedem ande­ren EU-Land ohne spe­zi­el­le Geneh­mi­gung. Wer als EU-Bür­ger nach Grie­chen­land geht, kann dort leben und arbei­ten, ohne ein Visum bean­tra­gen zu müs­sen. Den­noch sind eini­ge büro­kra­ti­sche Schrit­te not­wen­dig, etwa die Anmel­dung beim ört­li­chen Amt und der Nach­weis einer Kran­ken­ver­si­che­rung.