EU-Lieferkettengesetz
Das EU-Lieferkettengesetz, offiziell als „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDD) bekannt, verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren, verhindern, mindern und darüber berichten. Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen, Abhilfemaßnahmen ergreifen und Stakeholder einbeziehen. Das Gesetz fördert nachhaltige Geschäftspraktiken und trägt zur Verbesserung der globalen Arbeits- und Umweltstandards bei.