Das EU-Lieferkettengesetz, offiziell als „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDD) bekannt, verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren, verhindern, mindern und darüber berichten. Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen, Abhilfemaßnahmen ergreifen und Stakeholder einbeziehen. Das Gesetz fördert nachhaltige Geschäftspraktiken und trägt zur Verbesserung der globalen Arbeits- und Umweltstandards bei.

/
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) setzt die Europäische Union neue Maßstäbe für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihren globalen Lieferketten. Dieses neue EU-Lieferkettengesetz erweitert die bestehenden Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, und fordert Unternehmen auf, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden über ihre direkten…