EU-Lohntransparenzrichtlinie

Die EU-Lohn­trans­pa­renz­richt­li­nie ist eine recht­li­che Vor­ga­be der Euro­päi­schen Uni­on, die das Ziel ver­folgt, das geschlechts­spe­zi­fi­sche Lohn­ge­fäl­le abzu­bau­en und den Grund­satz „glei­cher Lohn für glei­che Arbeit“ kon­se­quent durch­zu­set­zen. Sie ver­pflich­tet Unter­neh­men dazu, Ent­gelt­struk­tu­ren offen­zu­le­gen und Bewer­bern sowie Beschäf­tig­ten mehr Infor­ma­tio­nen über Gehalts­span­nen und Durch­schnitts­ge­häl­ter ver­gleich­ba­rer Posi­tio­nen zu geben. Grö­ße­re Betrie­be müs­sen zudem regel­mä­ßig Berich­te über ihr Lohn­ge­fäl­le ver­öf­fent­li­chen und bei signi­fi­kan­ten, sach­lich nicht gerecht­fer­tig­ten Unter­schie­den Kor­rek­tur­maß­nah­men ein­lei­ten. Bis Mit­te 2026 muss die­se Richt­li­nie von allen EU-Mit­glied­staa­ten in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den.