Die EU-Lohntransparenzrichtlinie ist eine rechtliche Vorgabe der Europäischen Union, die das Ziel verfolgt, das geschlechtsspezifische Lohngefälle abzubauen und den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ konsequent durchzusetzen. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Entgeltstrukturen offenzulegen und Bewerbern sowie Beschäftigten mehr Informationen über Gehaltsspannen und Durchschnittsgehälter vergleichbarer Positionen zu geben. Größere Betriebe müssen zudem regelmäßig Berichte über ihr Lohngefälle veröffentlichen und bei signifikanten, sachlich nicht gerechtfertigten Unterschieden Korrekturmaßnahmen einleiten. Bis Mitte 2026 muss diese Richtlinie von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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Februar 2026 markiert einen entscheidenden Orientierungspunkt für die betriebliche Mitbestimmung