EuGH

Der EuGH steht für den Euro­päi­schen Gerichts­hof und ist das höchs­te Gericht der Euro­päi­schen Uni­on. Er hat die Auf­ga­be, das EU-Recht aus­zu­le­gen und über die Ein­hal­tung der EU-Ver­trä­ge zu wachen. Der EuGH besteht aus Rich­tern und Gene­ral­an­wäl­ten, die von den Mit­glied­staa­ten ernannt wer­den und unab­hän­gig agie­ren. Sei­ne Ent­schei­dun­gen sind für alle EU-Mit­glied­staa­ten bin­dend.