EuGH

Betriebs­rä­te sind die gewähl­ten Ver­tre­tun­gen der Arbeit­neh­mer­schaft in Betrie­ben der Pri­vat­wirt­schaft, die die Inter­es­sen der Beleg­schaft gegen­über dem Arbeit­ge­ber wahr­neh­men. Ihre recht­li­che Grund­la­ge bil­det in Deutsch­land das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz, wel­ches ihnen weit­rei­chen­de Informations‑, Mit­wir­kungs- und Mit­be­stim­mungs­rech­te in sozia­len, per­so­nel­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ein­räumt. Ziel ihrer Arbeit ist es, über die Ein­hal­tung gel­ten­der Geset­ze und Tarif­ver­trä­ge zu wachen und die Arbeits­be­din­gun­gen im Sin­ne der Beschäf­tig­ten aktiv mit­zu­ge­stal­ten.


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    EuGH-Urteil: Auch Bagatellschäden sind durch Verletzung der DSGVO erstattungsfähig

    Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat in sei­nem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az: C‑300/21) klar­ge­stellt, dass der Scha­dens­er­satz­an­spruch nach Arti­kel 82 der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) kei­ne Erheb­lich­keit des Scha­dens erfor­dert. Dies bedeu­tet, dass auch Baga­tell­schä­den durch eine Ver­let­zung der DSGVO erstat­tungs­fä­hig sind. Die Ent­schei­dung des EuGH hat jedoch die Kri­te­ri­en für die Scha­dens­be­mes­sung in die Hän­de der…