Ein Europa-Betriebsrat (EBR) ist eine grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung in Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätig sind. Er dient der Information und Konsultation der Beschäftigten über transnationale Angelegenheiten, die Auswirkungen auf Standorte in verschiedenen Ländern haben. Voraussetzung für seine Bildung ist in der Regel, dass das Unternehmen insgesamt mindestens 1.000 Mitarbeiter beschäftigt und davon jeweils 150 in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten tätig sind. Ziel des EBR ist es, die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer auf internationaler Ebene zu stärken und einen sozialen Dialog über Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen.

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Analyse des MAN 2030+ Deals: Wie Europa-Betriebsräte durch strategische Mitbestimmung Milliarden-Investitionen und Standorte in Deutschland sichern.