Europa-Betriebsrat

Ein Euro­pa-Betriebs­rat (EBR) ist eine grenz­über­schrei­ten­de Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung in Unter­neh­men, die in meh­re­ren Mit­glied­staa­ten der EU oder des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums tätig sind. Er dient der Infor­ma­ti­on und Kon­sul­ta­ti­on der Beschäf­tig­ten über trans­na­tio­na­le Ange­le­gen­hei­ten, die Aus­wir­kun­gen auf Stand­or­te in ver­schie­de­nen Län­dern haben. Vor­aus­set­zung für sei­ne Bil­dung ist in der Regel, dass das Unter­neh­men ins­ge­samt min­des­tens 1.000 Mit­ar­bei­ter beschäf­tigt und davon jeweils 150 in zwei unter­schied­li­chen Mit­glied­staa­ten tätig sind. Ziel des EBR ist es, die Mit­wir­kungs­rech­te der Arbeit­neh­mer auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne zu stär­ken und einen sozia­len Dia­log über Lan­des­gren­zen hin­weg zu ermög­li­chen.