Europäischer Rat

Der Euro­päi­sche Rat ist das Gre­mi­um der Staats- und Regie­rungs­chefs der Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on. Er legt die all­ge­mei­nen poli­ti­schen Ziel­vor­stel­lun­gen und Prio­ri­tä­ten der EU fest. Er ist kein Gesetz­ge­bungs­or­gan, son­dern ein Impuls­ge­ber und Rich­tungs­wei­ser für die euro­päi­sche Poli­tik.