Fahrtkosten Bewerbung

Fahrt­kos­ten bei einer Bewer­bung sind die finan­zi­el­len Auf­wen­dun­gen, die einem Bewer­ber für die Anrei­se zu einem Vor­stel­lungs­ge­spräch oder einem Pro­be­tag ent­ste­hen. Grund­sätz­lich ist das ein­la­den­de Unter­neh­men gesetz­lich zur Über­nah­me die­ser Kos­ten ver­pflich­tet, sofern es eine Erstat­tung nicht bereits im Vor­feld aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen hat. Soll­te der Arbeit­ge­ber die Zah­lung ableh­nen, kön­nen die Kos­ten unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen von der Agen­tur für Arbeit über­nom­men oder nach­träg­lich als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den.