Falsch berechnet

„Falsch berech­net“ bezeich­net eine feh­ler­haf­te Ermitt­lung von Bei­trä­gen oder Ansprü­chen, bei­spiels­wei­se in der Ren­ten­ver­si­che­rung. Eine sol­che Fehl­be­rech­nung kann durch unvoll­stän­di­ge Daten, fal­sche Ein­ga­ben oder tech­ni­sche Feh­ler ent­ste­hen. Betrof­fe­ne kön­nen in die­sem Fall eine Über­prü­fung und Kor­rek­tur der Berech­nung ver­lan­gen. Kommt es zu einem bestä­tig­ten Feh­ler, wird die Berech­nung neu durch­ge­führt und gege­be­nen­falls eine Nach­zah­lung aus­ge­löst.