Fehlende Versicherungszeiten

„Feh­len­de Ver­si­che­rungs­zei­ten“ bezeich­nen Lücken im Ren­ten­kon­to, wenn bestimm­te Bei­trags­zei­ten nicht erfasst wur­den. Sie kön­nen ent­ste­hen, wenn Beschäf­ti­gungs­zei­ten, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten oder Zei­ten im Aus­land nicht gemel­det wur­den. Die­se Lücken füh­ren zu einer gerin­ge­ren Ren­ten­leis­tung und soll­ten durch einen Antrag auf Kon­ten­klä­rung bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung beho­ben wer­den. Nach Prü­fung und Klä­rung wer­den die feh­len­den Zei­ten nach­ge­tra­gen und Ihre Ren­te ent­spre­chend ange­passt.