Finanzamt

Finanz­amt ist die Behör­de, die für die Erhe­bung von Steu­ern und die Umset­zung des Steu­er­rechts in einem bestimm­ten Bezirk zustän­dig ist. Es ist eine Dienst­stel­le des Bun­des oder der Län­der und bear­bei­tet Steu­er­erklä­run­gen, setzt Steu­er­be­schei­de fest und führt Steu­er­kon­trol­len durch. Das Finanz­amt berät Steu­er­pflich­ti­ge, prüft die Anga­ben zur Ein­kom­men­steu­er, Umsatz­steu­er und ande­ren Steu­ern und ist Ansprech­part­ner beim Steu­er­recht. Dane­ben nimmt es auch Auf­ga­ben in der Steu­er­ver­wal­tung wahr, etwa bei der Steu­er­fest­set­zung und ‑ein­zug.