Finanzamt ist die Behörde, die für die Erhebung von Steuern und die Umsetzung des Steuerrechts in einem bestimmten Bezirk zuständig ist. Es ist eine Dienststelle des Bundes oder der Länder und bearbeitet Steuererklärungen, setzt Steuerbescheide fest und führt Steuerkontrollen durch. Das Finanzamt berät Steuerpflichtige, prüft die Angaben zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer und anderen Steuern und ist Ansprechpartner beim Steuerrecht. Daneben nimmt es auch Aufgaben in der Steuerverwaltung wahr, etwa bei der Steuerfestsetzung und ‑einzug.