Fragerecht

Das Fra­ge­recht bezeich­net den recht­lich ver­an­ker­ten Anspruch einer Per­son oder Insti­tu­ti­on, von einer ande­ren Sei­te Aus­kunft oder Infor­ma­tio­nen zu einem bestimm­ten Sach­ver­halt zu ver­lan­gen. Im Arbeits­recht erlaubt es Arbeit­ge­bern, für das Arbeits­ver­hält­nis rele­van­te Infor­ma­tio­nen ein­zu­ho­len, wobei die­ses Recht durch den Schutz der Pri­vat­sphä­re der Bewer­ber begrenzt wird. In der Poli­tik und Wirt­schaft dient es der Kon­trol­le, etwa wenn Abge­ord­ne­te die Regie­rung befra­gen oder Aktio­nä­re auf einer Haupt­ver­samm­lung Aus­kunft vom Vor­stand ver­lan­gen. Ziel des Fra­ge­rechts ist es stets, Trans­pa­renz zu schaf­fen und eine fun­dier­te Ent­schei­dungs- oder Kon­troll­grund­la­ge zu ermög­li­chen.


  • Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen: Was erlaubt ist und was nicht

    /

    Das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen: Was erlaubt ist und was nicht

    Obwohl Arbeit­ge­ber bei der Ein­stel­lung neu­er Mit­ar­bei­ter vie­le Fra­gen stel­len dür­fen, um den bes­ten Kan­di­da­ten zu ermit­teln, gibt es recht­li­che Gren­zen, die beach­tet wer­den müs­sen. Das Fra­ge­recht des Arbeit­ge­bers ist stark durch Arbeits- und Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­set­ze gere­gelt, um die Rech­te der Bewer­ber zu schüt­zen. Die­ser Arti­kel beleuch­tet, wel­che Fra­gen zuläs­sig sind und wel­che nicht, sowie die…