Freiberufler

Frei­be­ruf­ler sind selbst­stän­dig Täti­ge, die ihre Leis­tun­gen eigen­ver­ant­wort­lich und auf Basis beson­de­rer beruf­li­cher Qua­li­fi­ka­tio­nen oder schöp­fe­ri­scher Bega­bung erbrin­gen. Ihre Tätig­keit umfasst ins­be­son­de­re wis­sen­schaft­li­che, künst­le­ri­sche, schrift­stel­le­ri­sche, unter­rich­ten­de oder medi­zi­ni­sche Berei­che, die im Gesetz als soge­nann­te „Kata­log­be­ru­fe“ defi­niert sind. Im Gegen­satz zu Gewer­be­trei­ben­den unter­lie­gen Frei­be­ruf­ler nicht der Gewer­be­ord­nung und sind von der Zah­lung der Gewer­be­steu­er befreit. Typi­sche Bei­spie­le für die­se Berufs­grup­pe sind Ärz­te, Rechts­an­wäl­te, Inge­nieu­re, Archi­tek­ten sowie Jour­na­lis­ten.