Freiberufler sind selbstständig Tätige, die ihre Leistungen eigenverantwortlich und auf Basis besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung erbringen. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder medizinische Bereiche, die im Gesetz als sogenannte „Katalogberufe“ definiert sind. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden unterliegen Freiberufler nicht der Gewerbeordnung und sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Typische Beispiele für diese Berufsgruppe sind Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten sowie Journalisten.

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Laut einer aktuellen KfW-Studie verlieren Freelancer durchschnittlich 9 % ihrer Arbeitszeit durch bürokratische Aufgaben. Erfahre mehr über Ursachen, Folgen & Lösungsansätze.