Fristlose Kündigung

Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist die sofor­ti­ge Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses ohne Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist. Sie kann sowohl vom Arbeit­ge­ber als auch vom Arbeit­neh­mer aus­ge­spro­chen wer­den, wenn ein wich­ti­ger Grund vor­liegt, der eine Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses unzu­mut­bar macht. Häu­fi­ge Grün­de sind schwe­re Pflicht­ver­let­zun­gen, Dieb­stahl oder gro­be Belei­di­gun­gen. Die frist­lo­se Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen und der wich­ti­ge Grund soll­te klar benannt wer­den.