fristlose Kündigungen

Eine frist­lo­se Kün­di­gung ist eine außer­or­dent­li­che Been­di­gung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses, die mit sofor­ti­ger Wir­kung ein­tritt, ohne dass eine Kün­di­gungs­frist ein­ge­hal­ten wer­den muss. Sie ist recht­lich nur zuläs­sig, wenn ein schwer­wie­gen­der „wich­ti­ger Grund“ vor­liegt, der es der kün­di­gen­den Par­tei unzu­mut­bar macht, das Ver­hält­nis bis zum Ablauf der regu­lä­ren Frist fort­zu­set­zen. Im Arbeits­recht setzt dies meist eine gra­vie­ren­de Pflicht­ver­let­zung vor­aus und muss in der Regel inner­halb von zwei Wochen nach Bekannt­wer­den des Vor­falls aus­ge­spro­chen wer­den.


  • LAG Berlin-Brandenburg: Teilnahme an „wildem Streik“ kann zur fristlosen Kündigung führen

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    LAG Berlin-Brandenburg: Teilnahme an „wildem Streik“ kann zur fristlosen Kündigung führen

    Das Urteil des Lan­des­ar­beits­ge­richts (LAG) Ber­lin-Bran­den­burg zu den frist­lo­sen Kün­di­gun­gen von Goril­las-Mit­ar­bei­ten­den, die an soge­nann­ten „wil­den Streiks“ teil­ge­nom­men haben, hat für viel Auf­se­hen gesorgt. In meh­re­ren Ver­fah­ren bestä­tig­te das LAG die Recht­mä­ßig­keit die­ser Kün­di­gun­gen, da die Rich­ter die Teil­nah­me an den unor­ga­ni­sier­ten Streik­ak­tio­nen als erheb­li­che arbeits­recht­li­che Pflicht­ver­let­zung wer­te­ten. Die­se Ent­schei­dun­gen wer­fen grund­le­gen­de Fra­gen zum Streik­recht…