Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Beendigung eines Vertragsverhältnisses, die mit sofortiger Wirkung eintritt, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Sie ist rechtlich nur zulässig, wenn ein schwerwiegender „wichtiger Grund“ vorliegt, der es der kündigenden Partei unzumutbar macht, das Verhältnis bis zum Ablauf der regulären Frist fortzusetzen. Im Arbeitsrecht setzt dies meist eine gravierende Pflichtverletzung voraus und muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls ausgesprochen werden.

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Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zu den fristlosen Kündigungen von Gorillas-Mitarbeitenden, die an sogenannten „wilden Streiks“ teilgenommen haben, hat für viel Aufsehen gesorgt. In mehreren Verfahren bestätigte das LAG die Rechtmäßigkeit dieser Kündigungen, da die Richter die Teilnahme an den unorganisierten Streikaktionen als erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzung werteten. Diese Entscheidungen werfen grundlegende Fragen zum Streikrecht…