Fürsorgepflicht

Die Für­sor­ge­pflicht ist eine gesetz­lich ver­an­ker­te Pflicht des Arbeit­ge­bers, die Inter­es­sen und das Wohl­be­fin­den sei­ner Arbeit­neh­mer wäh­rend der Arbeits­zeit zu schüt­zen. Sie ver­pflich­tet den Arbeit­ge­ber dazu, Leben und Gesund­heit der Beschäf­tig­ten durch ange­mes­se­ne Schutz­maß­nah­men sowie eine siche­re Arbeits­um­ge­bung zu bewah­ren. Dar­über hin­aus umfasst sie den Schutz der Per­sön­lich­keits­rech­te und die all­ge­mei­ne Rück­sicht­nah­me auf die berech­tig­ten Belan­ge der Ange­stell­ten. Die Für­sor­ge­pflicht bil­det damit das recht­li­che Gegen­stück zur Treue­pflicht des Arbeit­neh­mers im Arbeits­ver­hält­nis.