Die Fürsorgepflicht ist eine gesetzlich verankerte Pflicht des Arbeitgebers, die Interessen und das Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu schützen. Sie verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Leben und Gesundheit der Beschäftigten durch angemessene Schutzmaßnahmen sowie eine sichere Arbeitsumgebung zu bewahren. Darüber hinaus umfasst sie den Schutz der Persönlichkeitsrechte und die allgemeine Rücksichtnahme auf die berechtigten Belange der Angestellten. Die Fürsorgepflicht bildet damit das rechtliche Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis.

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Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Erfahre über die Umsetzung, Schutzlücken und die Rolle des Betriebsrats.