Gefährdungsbeurteilung

Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist ein zen­tra­les Instru­ment des Arbeits­schut­zes und dient der sys­te­ma­ti­schen Erken­nung und Bewer­tung von Risi­ken am Arbeits­platz. Sie umfasst die Ana­ly­se von Arbeits­be­din­gun­gen, die Iden­ti­fi­ka­ti­on poten­zi­el­ler Gefah­ren sowie die Ablei­tung geeig­ne­ter Schutz­maß­nah­men. Ziel ist es, die Gesund­heit und Sicher­heit der Beschäf­tig­ten zu gewähr­leis­ten und Arbeits­un­fäl­le sowie arbeits­be­ding­te Erkran­kun­gen zu ver­mei­den. Die Durch­füh­rung der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und muss regel­mä­ßig aktua­li­siert wer­den.