Gemeinsam

Der Begriff „gemein­sam“ beschreibt das Zusam­men­wir­ken meh­re­rer Per­so­nen oder Ein­hei­ten, die zeit­gleich an einer Sache betei­ligt sind oder eine Über­ein­stim­mung tei­len. Er impli­ziert Koope­ra­ti­on und das Ver­fol­gen eines geteil­ten Ziels, wodurch das iso­lier­te Ein­zel­han­deln zuguns­ten eines kol­lek­ti­ven Pro­zes­ses in den Hin­ter­grund tritt. Dar­über hin­aus schafft „gemein­sam“ eine sozia­le oder sach­li­che Ver­bin­dung, die durch gegen­sei­ti­gen Aus­tausch, geteil­te Ver­ant­wor­tung oder den Besitz glei­cher Merk­ma­le geprägt ist.