Genfer Flüchtlingskonvention
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein internationales Abkommen, das die Rechte von Flüchtlingen festlegt und die Pflichten der Staaten definiert, die Flüchtlingen Schutz gewähren. Sie wurde von den Vereinten Nationen ausgearbeitet und bildet die Grundlage für den internationalen Flüchtlingsschutz. Die Konvention definiert, wer als Flüchtling gilt, welche rechtlichen und sozialen Rechte Flüchtlinge haben, und sie verbietet die Zurückweisung von Flüchtlingen in Länder, in denen ihnen Verfolgung droht (Non-Refoulement-Prinzip). Ergänzt wurde die Konvention 1967 durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, das die geografischen und zeitlichen Beschränkungen der ursprünglichen Konvention aufhob und ihre Anwendung weltweit erweiterte.