Gerichtsstandorte

Gerichts­stand­or­te sind die phy­si­schen Orte, an denen Gerich­te ihren Sitz haben und ihre Recht­spre­chung aus­üben. Die Wahl des Gerichts­stand­or­tes kann für die Par­tei­en eines Rechts­streits von erheb­li­cher Bedeu­tung sein, da sie Aus­wir­kun­gen auf die Zustän­dig­keit des Gerichts und die damit ver­bun­de­nen Ver­fah­rens­ab­läu­fe hat. In Deutsch­land sind Gerichts­stand­or­te in der Regel an bestimm­te geo­gra­fi­sche Bezir­ke gebun­den, die durch Geset­ze fest­ge­legt wer­den.