Geringverdiener

Als Gering­ver­die­ner gel­ten Per­so­nen, deren Ein­kom­men deut­lich unter dem Durch­schnitt liegt und oft nur knapp über dem gesetz­li­chen Min­dest­lohn oder der Armuts­gren­ze liegt. Sie ver­fü­gen meist nur über ein gerin­ges finan­zi­el­les Pols­ter, sodass selbst klei­ne Preis­stei­ge­run­gen eine spür­ba­re Belas­tung dar­stel­len kön­nen. Der Begriff wird häu­fig im sozi­al- und arbeits­recht­li­chen Kon­text ver­wen­det, etwa bei der Fra­ge nach staat­li­cher Unter­stüt­zung oder beson­de­ren Ent­las­tun­gen. Gering­ver­die­ner sind beson­ders anfäl­lig für wirt­schaft­li­che und gesell­schaft­li­che Risi­ken.