Gesamtbetriebsrat

Der Gesamt­be­triebs­rat ist ein über­ge­ord­ne­tes Gre­mi­um, das die Inter­es­sen aller Arbeit­neh­mer eines Unter­neh­mens mit meh­re­ren Betrie­ben ver­tritt. Er wird aus Ver­tre­tern der ein­zel­nen Betriebs­rä­te gebil­det und über­nimmt Auf­ga­ben, die über die Zustän­dig­keit eines ein­zel­nen Betriebs­rats hin­aus­ge­hen. Sei­ne Rech­te und Pflich­ten sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt, ins­be­son­de­re wenn unter­neh­mens­wei­te Rege­lun­gen oder Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den müs­sen. Der Gesamt­be­triebs­rat arbei­tet eng mit der Unter­neh­mens­lei­tung zusam­men und kann bei Streit­fäl­len auch die Eini­gungs­stel­le oder Gerich­te anru­fen.