Gesamtbetriebsrat
Der Gesamtbetriebsrat ist ein übergeordnetes Gremium, das die Interessen aller Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mehreren Betrieben vertritt. Er wird aus Vertretern der einzelnen Betriebsräte gebildet und übernimmt Aufgaben, die über die Zuständigkeit eines einzelnen Betriebsrats hinausgehen. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, insbesondere wenn unternehmensweite Regelungen oder Entscheidungen getroffen werden müssen. Der Gesamtbetriebsrat arbeitet eng mit der Unternehmensleitung zusammen und kann bei Streitfällen auch die Einigungsstelle oder Gerichte anrufen.