Geschlechtergerechtigkeit

Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit bezeich­net das Ziel, allen Men­schen unab­hän­gig von ihrem Geschlecht die glei­chen Rech­te, Chan­cen und Mög­lich­kei­ten zu bie­ten. Sie setzt sich für die Besei­ti­gung von Dis­kri­mi­nie­rung und Ungleich­hei­ten zwi­schen den Geschlech­tern ein. Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit umfasst sowohl recht­li­che als auch gesell­schaft­li­che Aspek­te und för­dert die Gleich­stel­lung in Bil­dung, Beruf und All­tag. Sie ist ein wich­ti­ger Bestand­teil einer fai­ren und inklu­si­ven Gesell­schaft.