Gesellschaftliche Teilhabe

Gesell­schaft­li­che Teil­ha­be beschreibt die Ein­be­zie­hung von Indi­vi­du­en in die zen­tra­len Berei­che des gemein­schaft­li­chen Lebens, wozu Poli­tik, Arbeits­welt, Kul­tur und sozia­le Netz­wer­ke gehö­ren. Dabei geht es über die blo­ße Anwe­sen­heit hin­aus und umfasst die akti­ve Mit­ge­stal­tung sowie den gleich­be­rech­tig­ten Zugang zu Chan­cen und Res­sour­cen. Ziel ist es, sozia­le Aus­gren­zung zu ver­mei­den und jedem Men­schen – unab­hän­gig von indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen oder Ein­schrän­kun­gen – ein selbst­be­stimm­tes Leben in der Mit­te der Gesell­schaft zu ermög­li­chen.