Gewaltenteilung bezeichnet die Verteilung der Staatsmacht auf verschiedene, voneinander unabhängige Organe, um Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit der Bürger zu schützen. Dabei wird klassischerweise zwischen der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Diese drei Zweige kontrollieren sich gegenseitig durch ein System von „Checks and Balances“, wodurch die Rechtsstaatlichkeit gesichert wird. Damit bildet die Gewaltenteilung ein fundamentales Prinzip jeder modernen Demokratie.

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Erfahre, wie Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt werden. Dieser Artikel beleuchtet die Rolle der Zweidrittelmehrheit, politische Absprachen und die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschlands höchstem Gericht.