Gewaltschutz umfasst alle rechtlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, Personen vor körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt zu bewahren. In Deutschland bildet das Gewaltschutzgesetz die Grundlage, um Opfern durch gerichtliche Anordnungen wie Kontakt- oder Näherungsverbote schnelle Sicherheit zu bieten. Er beinhaltet zudem praktische Hilfsangebote wie Frauenhäuser, Zufluchtsorte und spezialisierte Beratungsstellen für Betroffene. Das übergeordnete Ziel ist es, Gewaltspiralen zu durchbrechen, Gefährder zur Verantwortung zu ziehen und die körperliche sowie seelische Unversehrtheit des Einzelnen zu gewährleisten.

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Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Erfahre über die Umsetzung, Schutzlücken und die Rolle des Betriebsrats.