Gewaltschutz

Gewalt­schutz umfasst alle recht­li­chen und gesell­schaft­li­chen Maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, Per­so­nen vor kör­per­li­cher, psy­chi­scher oder sexua­li­sier­ter Gewalt zu bewah­ren. In Deutsch­land bil­det das Gewalt­schutz­ge­setz die Grund­la­ge, um Opfern durch gericht­li­che Anord­nun­gen wie Kon­takt- oder Nähe­rungs­ver­bo­te schnel­le Sicher­heit zu bie­ten. Er beinhal­tet zudem prak­ti­sche Hilfs­an­ge­bo­te wie Frau­en­häu­ser, Zufluchts­or­te und spe­zia­li­sier­te Bera­tungs­stel­len für Betrof­fe­ne. Das über­ge­ord­ne­te Ziel ist es, Gewalt­spi­ra­len zu durch­bre­chen, Gefähr­der zur Ver­ant­wor­tung zu zie­hen und die kör­per­li­che sowie see­li­sche Unver­sehrt­heit des Ein­zel­nen zu gewähr­leis­ten.